Lade Veranstaltungen

Kindertagespflegepersonen sind über die Sozialversicherungen gesetzlich Renten- u. Krankenversichert, zusätzlich über die Unfallkasse unfallversichert

Diese gesetzlichen Absicherungen bieten aber in Notfällen wie z.B. bei Unfall, langwierigen Krankheiten oder Erwerbsminderung nur eine Basisversorgung. Und damit ist sehr oft ein massiver Einkommensverlust verbunden, der die eigene und die Existenz der Familie gefährden kann.

Denn was passiert, wenn man der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nachgehen kann?
Welche Ansprüche haben Kindertagespflegepersonen in solchen Situationen aus der gesetzlichen Rentenversicherung heraus?
Wann tritt die Unfallkasse bzw. die Berufsgenossenschaft ein?  

Alle diese Fragen werden wir beantworten, damit Sie Ihre eigene Situation und Ihr persönliches Risiko einschätzen und ggf. reagieren können.

Im weiteren Verlauf wird man sich auch dem Thema der Haftung widmen. Wann haftet eine KTPP für Unfälle und wann nicht?
Was hat die Berufsgenossenschaft bzw. die Unfallkasse damit zu tun?
Welche Lösungen gibt es dafür? 

A139.2  –  Dienstag, 28.03.2023, 18:00 – 21:00 Uhr, 1 Termin

  • Anmeldeschluss: 14.03.2023
  • Ort: Haus Heisterbach, Gelber Raum, 53639 Königswinter
  • Zielgruppe: Kindertagespflegepersonen
  • Referent: Thomas Schilder, IHK-geprüfter Versicherungsfachmann
  • 6 – 12 Teilnehmer